Neue Schülerfahrausweise für das Schuljahr 2023/2024
Auch dieses Jahr erhält wieder ein Großteil der Schüler unseres Bediengebietes einen vom Schulverwaltungsamt bezahlten Schülerfahrausweis. Dieser gilt vom 01.08.2023 bis 31.07.2024.
Mit der Einführung des Deutschlandtickets ergeben sich hier für manche Schüler Neuerungen.
1. Welche Schülerfahrausweise werden ausgegeben?
Es gibt zwei Arten von personenengebundenen Schülerfahrausweisen: Schüler, welche nur ein oder zwei Zonen Entfernung zwischen Wohnort und Schule haben, erhalten ein VMT Abo Schüler. Mit diesem Schülerfahrausweis können Busse und Bahnen zwischen dem Wohnort und dem Schulort und zurück genutzt werden.
Schüler, welche 3 Zonen entfernt wohnen, oder zuzahlen, erhalten ein Deutschlandticket. Mit diesem Schülerfahrausweis können Busse und Bahnen im ÖPNV deutschlandweit genutzt werden.
2. Welche Art Schülerfahrausweis habe ich/ hat mein Kind?
Die Schulen können Auskunft darüber geben, welcher Schülerfahrausweis auf die Chipkarte programmiert wurde.
Mit der KomBus Fahrplan-App kann die Chipkarte ausgelesen und die Art des auf die Chipkarte programmierten Schülerfahrausweises festgestellt werden.
3. Wie erhalte ich meinen Schülerfahrausweis für das neue Jahr?
Schüler, die bereits im letzten Schuljahr eine Chipkarte als Schülerfahrausweis besitzen, müssen nichts weiter unternehmen. Bei der ersten Nutzung im Bus wird der neue Schülerfahrausweis automatisch durch Auflegen auf den Bordrechner auf die vorhandene Chipkarte programmiert. Die Aktivierung kann auch in einem unserer Servicecenter erfolgen.
Schülern, die erstmals einen Schülerfahrausweis erhalten, wird dieser vor Schulbeginn per Post nach Hause zugesendet.
4. Welche Nachweise müssen im Bus oder in der Bahn vorgewiesen werden?
Beim Einsteigen in den des Bus bzw. bei der Kontrolle durch einen Fahrausweiskontrolleur in den Bahnen muss die Chipkarte mit dem für die Strecke gültigem Schülerfahrausweis zur Kontrolle am Kontrollgerät dem Busfahrer bzw. Kontrolleur vorgezeigt / übergeben werden.
Auf Verlangen des Busfahrers bzw. Fahrausweiskontrolleurs ist durch amtlichen Lichtbildausweis bzw. durch gültigen Schülerausweis ein Identitätsnachweis zu erbringen.
Um Probleme und Zeitverzögerungen am ersten Schultag zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Chipkarte bereits jetzt in unseren Servicecentern für das neue Schuljahr aktivieren zu lassen.
Weitere Informationen zur Schülerbeförderung können unter schuelerbefoerderung@kreis-slf.de angefragt werden.
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