Infos zum 9-Euro-Ticket
Verkaufsstart bei KomBus: 23.Mai 2022
Die Bundesregierung hat im Rahmen des Energie-Entlastungspaketes ein deutschlandweit gültiges „9-Euro-Ticket“ für den Nahverkehr beschlossen. Damit soll auf die stark gestiegenen Kraftstoff- und Energiepreise reagiert werden. Millionen von ÖPNV-Nutzerinnen und -Nutzern werden bei ihren Mobilitätskosten temporär entlastet und Autofahrerinnen und -fahrer angeregt, vom Auto auf Bus und Bahn umzusteigen.
1. Allgemeine Informationen
- Aktionszeitraum: Kalendermonate Juni, Juli und August 2022
- Preis pro Monat: 9 Euro
- Gilt deutschlandweit in allen Nahverkehrszügen, Verkehrsverbünden und teilnehmenden Verkehrsunternehmen.
2. Generelle Regelungen
Wo erhalte ich das „9-Euro-Ticket“?
Sie erhalten es in den Kunden- und Servicecenter der Verkehrsunternehmen im VMT, in den Bussen, an den mobilen und stationären Fahrkartenautomaten (unternehmensabhängig) sowie über die FAIRTIQ-App und den DB Navigator.
Wer kann ein „9-Euro-Ticket“ erwerben?
Das 9-Euro-Ticket kann jeder erwerben. Es gilt für eine Person, ist an diese gebunden und nicht übertragbar. Kinder unter 6 Jahren benötigen kein eigenes Ticket und werden unentgeltlich befördert.
Wieviel kostet das „9-Euro-Ticket“?
Der Preis beträgt pro Monat:9 Euro
Ab wann ist das „9-Euro-Ticket“ erhältlich?
Sie können das „9-Euro-Ticket“ vorraussichtlich im Laufe des 23.05.2022 erwerben.
Muss ich für das 9-Euro-Ticket ein Abonnement besitzen oder abschließen?
Nein. Das 9-Euro-Ticket ist eine Monatskarte. Der Besitz oder Abschluss eines Abonnements ist nicht erforderlich, damit das 9-Euro-Ticket genutzt werden kann.
In welchen Verkehrsmitteln gilt das „9-Euro-Ticket“?
Mit dem „9-Euro-Ticket“ können Sie alle Nahverkehrszüge in der 2.Klasse (z. B. S-Bahnen, RB, RE, IRE) in den Verkehrsverbünden und teilnehmenden Verkehrsunternehmen (z. B. Busse, Straßenbahnen und U-Bahnen) nutzen. Etwaige Ausnahmen sind bei den jeweiligen Verkehrsunternehmen zu erfragen.
Wird das „9-Euro-Ticket“ auch in Zügen des Fernverkehrs anerkannt?
Das „9-Euro-Ticket“ gilt nicht in Zügen des Fernverkehrs (IC, EC, ICE). Aktuelle Regelungen sind vor einem geplanten Reiseantritt bei DB Fernverkehr zu erfragen.
Kann ich eine weitere Person mitnehmen?
Das 9-Euro-Ticket beinhaltet keine Mitnahmeregelung. Sind Sie im Besitz eines bestehenden Abonnements gelten etwaige Mitnahmeregelungen nur für das vertraglich abgeschlossene Tarifgebiet.
Gibt es für die 1. Wagenklasse ein „9-Euro-Ticket“?
Nein. Das „9-Euro-Ticket“ gilt ausschließlich für die 2. Wagenklasse. Für die 1. Wagenklasse gilt der reguläre Preis.
3. Regelungen "9-Euro-Ticket" (Monatskarte)
Wo gilt das „9-Euro-Ticket“?
Mit dem „9-Euro-Ticket“ können Sie deutschlandweit alle Nahverkehrszüge in den Verkehrsverbünden und teilnehmenden Verkehrsunternehmen nutzen.
In welchen Monaten gilt das „9-Euro-Ticket“?
Das „9-Euro-Ticket“ wird jeweils für die Kalendermonate Juni, Juli und August 2022 ausgegeben.
Wie lange gilt die Fahrtberechtigung?
Die Fahrtberechtigung ist ab dem ersten kalendarischen Tag (00:00Uhr ) bis zum letzten kalendarischen Tag des jeweiligen Monats (23:59 Uhr) gültig.
Was gilt für die Mitnahme von Kindern?
Kinder unter 6 Jahren werden kostenlos mitgenommen. Für Kinder über 6 Jahren gilt der VMT-Tarif bzw. kann ein „9-Euro-Ticket“ genutzt werden.
Was gilt für die Mitnahme von Hunden?
Für die Mitnahme von Hunden ist innerhalb des VMT-Gebietes grundsätzlich eine Hunde-/Fahrradkarte zu lösen. Das Abo Plus und das Job-Tickt berechtigen auf der gebuchten Relation ganztägig zur Mitnahme eines Hundes.
Außerhalb des VMT-Gebietes gelten die jeweiligen Regelungen in den Nahverkehrszügen, Verkehrsverbünden und teilnehmenden Verkehrsunternehmen.
Was gilt für die Mitnahme von Fahrrädern?
Im „9-Euro-Ticket“ ist die Fahrradmitnahme nicht inkludiert. Es geltenden die jeweiligen Regelungen in den Nahverkehrszügen, Verkehrsverbünden und teilnehmenden Verkehrsunternehmen.
In den Straßenbahnen und Bussen der VMT-Verkehrsunternehmen ist innerhalb des VMT-Gebietes für die Mitnahme eines Fahrrades grundsätzlich eine Hunde-/Fahrradkarte zu lösen. In den Nahverkehrszügen innerhalb Thüringens werden Fahrräder unentgeltlich befördert.
Kann für Fahrräder ein „9-Euro-Ticket“ gelöst werden?
Nein. Es gelten die jeweiligen Regelungen zur Fahrradmitnahme im Nahverkehr.
Kann mit einem „9-Euro-Ticket“ die Zuschlagskarte 1. Wagenklasse erworben werden?
Nein. Ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist mit einem „9-Euro-Ticket“ ausgeschlossen.
Muss ich einen Wohnsitz in Deutschland haben, um das Ticket zu nutzen?
Nein. Das Ticket kann auch z. B. von ausländischen Touristen erworben werden.
Kann das „9-Euro-Ticket“ umgetauscht bzw. erstattet (storniert) werden?
Nein. Das „9-Euro-Ticket“ ist vom Umtausch ausgeschlossen. Es erfolgt keine Erstattung.
4. Regelungen Abo-Bestandskunden
Profitieren Abonnenten:innen ebenfalls vom „9-Euro-Ticket“?
Ja. Im Aktionszeitraum wird der Abo-Einzugsbetrag automatisch auf 9 Euro pro Abo-Vertrag und Monat reduziert. Die VMT-Verkehrsunternehmen werden ihre Abo-Kunden im Vorfeld über die genaue Verfahrensweise zum Lastschrifteinzug informieren.
Die Abo-Fahrtberechtigung bleibt gültig. Unabhängig der gewählten Preisstufe können Sie mit Ihrem Abo dann rund um die Uhr im gesamten VMT-Gebiet sowie deutschlandweit fahren. Außerhalb des VMT-Gebiets gilt die Abo-Fahrtberechtigung als persönlicher Fahrschein in der 2. Wagenklasse.
Vom „9-Euro-Ticket“ profitieren Inhaber:innen folgender VMT-Abos:
- Abo Plus
- Abo Solo
- Job-Ticket
- Abo Mobil65 (Partnerkarte)
- Abo Schüler/Azubi (+ Abo Baustein Verbund)
- Azubi-Ticket Thüringen
Wie verhalten sich Abonnenten:innen eines VMT-Abos?
Sind Sie VMT-Stammkunde profitieren Sie selbstverständlich ebenfalls vom „9-Euro-Ticket“. Eine separate Beantragung ist nicht notwendig. Der jeweils fällige Abo-Einzugsbetrag reduziert sich automatisch auf 9 Euro pro Abo-Vertrag und Monat. Als Abonnent:in werden SIe vorab rechtzeitig durch Ihr Abo-Vertragsunternehmen informiert.
Sie haben Ihren Abo-Jahresbetrag bereits gezahlt?
Sofern der Abo-Betrag als Jahresbetrag im Voraus gezahlt wurde und der Abgeltungszeitraum der Jahreszahlung den Aktionszeitraum berührt, wird für die betreffenden Monate des Aktionszeitraumes eine anteilige Gutschrift erteilt. Eine separate Beantragung ist nicht notwendig.
Gilt die Aktion „9-Euro-Ticket“ auch, wenn ich ein Abo neu abschließe, z.B. Abo Solo (sofort)?
Ja. Die Aktion ist auch nutzbar, wenn Sie ein Abo neu abschließen. Der Beginn des Geltungszeitraums Ihres Abo-Tickets muss innerhalb des Aktionszeitraumes liegen.
Gelten die normierten Regelungen zur Mitnahme bzw. Übertragbarkeit meines VMT-Abos auch im gesamten VMT-Gebiet?
Nein. Die für das jeweilig gültige VMT-Abo in den VMT-Tarifbestimmungen verankerten Regelungen zur Mitnahme und Übertragbarkeit gelten ausschließlich für die gebuchte Relation und nicht für das gesamte VMT-Gebiet.
Beispiel: Besitzt ein Stammkunde über den Aktionszeitraum des „9-Euro-Tickets“ hinweg ein übertragbares Abo Plus für die Relation TZ 700 (Gotha) bis TZ 20 (Weimar), so gelten innerhalb des Aktionszeitraumes des „9-Euro-Tickets“ die in den VMT-Tarifbestimmungen beschriebenen Regelungen zur Mitnahme bzw. Übertragbarkeit ausschließlich auf der Relation Gotha bis Weimar (gebuchte Relation). Für alle übrigen Fahrten außerhalb der gebuchten Relation ist dieser Fahrausweis wie ein „9-Euro-Ticket“ personengebunden und es können keine weiteren Personen mitgenommen werden.
Gelten im Aktionszeitraum die in den VMT-Tarifbestimmungen normierte Mitnahmeregelung des ursprünglichen Geltungsbereichs des Abos darüber hinaus?
Nein. Außerhalb des ursprünglichen Geltungsbereichs des Abos werden die Mitnahmeregelungen nicht akzeptiert.
Was ist bei der Nutzung der 1. Wagenklasse zu beachten?
Mit Zuschlag ist die Nutzung der 1. Wagenklasse innerhalb des ursprünglichen Geltungsbereichs des bestehenden Abos unverändert möglich. Außerhalb des ursprünglichen Geltungsbereiches des bestehenden Abos ist die Nutzung gegen Aufpreis nicht möglich.
Was passiert, wenn das Abonnement während der Aktion ausläuft?
Das Abo muss am Nutzungstag Gültigkeit haben. Ein Abo-Abschluss im Aktionszeitraum des „9-Euro-Ticktes“ ist möglich.
5. FAIRTIQ
So funktioniert das „9-Euro-Ticket“ bei FAIRTIQ:
- Nutzen Sie Ihre FAIRTIQ-App wie gewohnt. Es ist keine Registrierung notwendig.
- Sobald sich die Fahrtkosten je Kalender Monat „Juni“, „Juli“ oder „August“ auf 9 Euro belaufen, entstehen für weitere Fahrten keine Kosten. Die realen Fahrtkosten werden lediglich in der App abgebildet, belastet werden sie auf Ihrem Zahlungsmittel aber nicht.
- Wenn die 9-Euro-Schwelle innerhalb eines Kalendermonats (in einem teilnehmenden FAIRTIQ-Gebiet in Deutschland) erreicht wurde, erhalten Sie automatisch ein Ticket, das für den Rest des Monats deutschlandweit im Nahverkehr gilt.
- Das „9-Euro-Ticket“ ist in der App unter Menü „Benefits“ abrufbar.
Was geschieht, wenn die Fahrtkosten innerhalb eines Monats sich unter 9 Euro belaufen? Zahle ich dann trotzdem 9 Euro?
Nein. Belaufen sich die Fahrtkosten in den Monaten „Juni“, „Juli“ oder „August“ unter 9 Euro, wird auf Ihrem Zahlungsmittel nur der effektive Fahrtpreis abgebucht.
6. Kontrolle
Was ist bei der Kontrolle zu beachten?
Bei der Fahrkartenkontrolle ist das gültige „9-Euro-Ticket“ vorzuweisen.
7. Sonstiges
Warum wurde das "9-Euro-Ticket eingeführt?
Das „9-Euro-Ticket“ ist eine einmalige Sonderaktion als sozialpolitische Reaktion auf die stark gestiegenen Energiepreise seit Beginn des russischen Angriffskrieges in der Ukraine und nur mit erheblichen Bundesmitteln finanzierbar.
Warum wurden die Preise im ÖPNV nicht dauerhaft gesenkt?
Das „9-Euro-Ticket“ ist eine einmalige Sonderaktion und nur mit erheblichen Bundesmitteln finanzierbar.
Die Preisgestaltung liegt in der Regel bei den ÖPNV Aufgabenträgern (Länder, Kommunen).
Die Verkehrsunternehmen können die Preise nicht dauerhaft senken, da sonst nach gegenwärtiger Finanzierungskulisse das Verkehrsangebot mit Bus und Bahn nicht gegenfinanziert werden kann. Takte müssten ausgedünnt und Linien gestrichen werden. Zudem würden damit auch wichtige Mittel fehlen, um den ÖPNV in Deutschland auszubauen.
Werden die Kapazitäten im ÖPNV erhöht?
Eine Erhöhung der Kapazitäten, also mehr Busse und Bahnen, ist nur im Rahmen dessen möglich, was den Verkehrsunternehmen aktuell an Fahrzeugen und Fahrpersonal zur Verfügung steht.
Warum fahren manche Verkehrsunternehmen in den Sommerferien nach Ferienfahrplan?
Die jährliche Betriebsplanung sieht in den Sommerferien einen Ferienfahrplan vor. Kurzfristig kann von diesen Regelungen nicht abgewichen werden, es wird dennoch versucht Fahrzeuge un Fahrpersonal darüber hinaus zu generieren.
8. Kontakt
Unser VMT-Servicetelefon steht Ihnen für Fragen gern beratend zur Seite.
VMT-Servicetelefon: 0361 19449
Mo – Fr: 6 – 21 Uhr;
Sa/So und Feiertage: 9 – 17 Uhr
E-Mail: service@vmt-thueringen.de