1. Vertragsabschluss
Angebote des Unternehmens sind freibleibend. Eine vertragliche Bindung des Unternehmens entsteht erst durch Annahme eines Angebots und Bestätigung durch den Unternehmer. Die Annahme des Angebots durch den Kunden erfolgt schriftlich. Die Form der Bestätigung steht dem Unternehmen frei.
2. Leistungsfreiheit
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen ist aus schließlich die Bestätigung (Ziff.1) des Unternehmens maßgebend. Für Leistungen, die andere Leistungsträger erbringen, ist der Unternehmer lediglich Vermittler.
3. Leistungsänderungen
a) Änderungen durch den Unternehmer, durch Dritte oder höhere Gewalt. Abweichungen einzelner Reiseleistungen von der Bestätigung, die nach Vertragsabschluss eintreten und nicht vom Unternehmer wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet.
b) Änderungen auf Wunsch des Kunden. Änderungen auf Wunsch des Kunden nach Fahrtantritt (z.B. hinsichtlich Fahrtstrecke und Fahrtdauer) sind nur möglich, soweit die gesetzlichen und betrieblichen Bestimmungen dies zulassen. Ob dies der Fall ist, entscheidet der Fahrer. Der Auftrag zur Änderung ist vom Kunden durch Unterschrift auf dem Fahrauftrag zu bestätigen.
4. Preise
a) Es gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise.
b) Erhöht sich der Umfang der vereinbarten Leistungen, z.B. bei Änderungen nach Ziff.3 b, durch nicht vorhersehbare Verkehrslagen, etc., so ist der Mehrpreis vom Kunden zu bezahlen. (a.Std. 75,00-€)
5. Rücktritt und Kündigung durch den Kunden
a) Tritt der Kunde vor Fahrtantritt vom Vertrag zurück, so wird dadurch der Anspruch des Unternehmens auf die vereinbarte Vergütung nicht berührt. Der Unternehmer wird aber seine ersparten Aufwendungen absetzen. Anstelle der vereinbarten Vergütung kann der Unternehmer
eine Rücktrittpauschale erheben. Diese beträgt
- bei Tagesfahrten bis 5 Tage vorher 50,-€ pauschal
- bei Mehrtagesfahrten bis 10 Tage 10% v. Auftragspreis.
b) Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag nach Antritt der Fahrt zu kündigen, wenn während der Fahrt außergewöhnliche Umstände eintreten, die zu einer Unmöglichkeit der Leistungserbringung führen.
Kündigt der Kunde den Vertrag, so kann der Unternehmer eine den Umständen nach angemessene Vergütung für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Fahrt noch zu erbringenden Leistungen verlangen. Für die Vergütung des Unternehmers zur Rückführung des Kunden gilt Ziff.6 b sinngemäß.
c) Die Geltendmachung eines weiteren dem Unternehmen entstandenen Schadens ist nicht ausgeschlossen. Dazu gehören z.B. Stornierungsgebühren für Schiffspassagen oder Hotelleistungen.
6. Rücktritt und Kündigung durch den Unternehmer Der Unternehmer kann in folgenden Fällen vor Fahrtantritt vom Vertrag zurücktreten oder nach Fahrtantritt den Vertrag kündigen.
a) Wenn außergewöhnliche Umstände eintreten, die zu einer von dem Unternehmer nicht zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung zu führen.
b) Bei Kündigung nach Antritt der Fahrt ist der Unternehmer verpflichtet, den Kunden zurückzuführen, es sei denn, dass gerade die Gründe, die zur Kündigung geführt haben, eine
Rückführung des Kunden durch den Unternehmer nicht möglich machen. Aufwendungen, die der Unternehmer aufgrund nicht in Anspruch genommener Leistungen erspart hat, werden dem
Kunden erstattet. Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt entsprechend, wenn aus den aufgeführten Gründen Änderungen der Leistung notwendig werden.
7. Verhalten der Fahrgäste
a) Bei erheblichen Verunreinigung von Fahrzeugen oder Betriebsanlagen werden Reinigungskosten erhoben (Bus 85,-€); weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
b) Beschwerden sind nicht an den Fahrer, sondern an den Unternehmer zu richten.
c) Gemäß § 21 StVO sind vorgeschriebene Sicherheitsgurte während der Fahrt anzulegen bzw. Rückhalteeinrichtungen zu benutzen. Dem Besteller obliegt die Verantwortung bzw. Pflicht der Mitnahme für entsprechende Rückhalteeinrichtungen/Kindersitze. Sitzplätze dürfen nur kurzzeitig verlassen werden. Jeder Reisende ist verpflichtet, sich im Fahrzeug stets einen festen Halt zu verschaffen, insbesondere beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes.
8. Haftung des Unternehmers
Der Unternehmer haftet grundsätzlich im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordnungsgemäße Erbringung der gem. Ziff.2 bestätigten Leistungen.
9. Beschränkung der Haftung
a) Die Haftung des Unternehmers ist für den Kunden insgesamt auf die Höhe des in Ziff.4 vereinbarten Preises beschränkt.
1. soweit ein Schaden des Fahrgastes nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
2. soweit der Unternehmer wegen einem dem Fahrgast entstehenden Schaden ausschließlich wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers haftbar ist. Ein Anspruch auf Schadensersatz ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Eintritt des Schadens beim Kunden lediglich durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurde oder durch unerlaubte Handlungen eines Leistungsträgers bei Gelegenheit der Vertragserfüllung.
§ 8a Abs. 2 Satz StVG bleibt unberührt
b)Die Haftung des Unternehmens ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt sind.
c) Der Unternehmer haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden.
10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsmäßiger Erbringung von Leistungen hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Fahrt schriftlich gegenüber dem Unternehmer geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist nachweislich verhindert war. Alle Ansprüche aus dem Vertrag verjähren in 6 Monaten, sonstige Ansprüche 2 Jahre nach Beendigung der Fahrt. Erklärt der Unternehmer zunächst gegenüber dem Kunden, dass die vorgetragenen Beanstandungen und Ansprüche geprüft werden, so ist die Verjährung von diesem Zeitpunkt an solange gehemmt, bis der Unternehmer dem Kunden das Ergebnis seiner Prüfung und seiner Entscheidung im Hinblick auf dessen Ansprüche bekannt gibt.
11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Gesundheitsvorschriften
Der Fahrgast ist für die Kenntnis und Einhaltung der Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach Vertragsabschluss geändert worden sind.
12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zu Folge.
13. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Saalfeld
Saalfeld, den 19.10.2009