Sie haben eine konkrete Frage zu einem Thema? In unserer FAQ-Übersicht haben wir häufig gestellten Fragen übersichtlich für Sie aufgelistet. Für alle weiteren Anliegen informieren Sie sich an unserem Servicetelefon 03671 / 52 51 999 oder in einem unserer Servicecenter.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kinderwagen werden uneingeschränkt je nach Platzangebot in unseren Bussen und Bahnen kostenfrei mitgenommen. Auf Grund unterschiedlicher Platzverhältnisse in den jeweiligen Bustypen besteht keine Mitnahmegarantie. Kinderwagen und Rollstuhlfahrer werden allerdings vorrangig befördert.
Schwerbehinderte Fahrgäste, die im Besitz eines gültigen Schwerbehindertenausweises und dem dazugehörigen Beiblatt mit gültiger Wertmarke sind, fahren in den Bussen der KomBus und auch im gesamten VMT- arif kostenlos. Die genehmigte Begleitperson – Kennzeichen B auf dem Ausweis – kann frei fahren, auch wenn der Schwerbehinderte selbst zahlen muss. Der Schwerbehindertenausweis mit Beiblatt und gültiger Wertmarke ist bei jeder Fahrt zum Nachweis mitzuführen.
Blindenführhunde, Behindertenbegleithunde, Assistenzhunde und Diensthunde sind von der Maulkorbpflicht befreit und werden kostenfrei befördert. Das Gleiche gilt für einen Hund, den ein schwerbehinderter Mensch mitführt, wenn in dessen Ausweis die Notwenigkeit einer ständigen Begleitung eingetragen ist.
Die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen richtet sich nach dem Sozialgesetzbuch IX in der jeweils gültigen Fassung.
Hunde sind generell (außer bei Mitnahme in einem geeigneten Behälter) an einer kurzgehaltenen Leine zu führen und müssen einen Maulkorb tragen. In Abhängigkeit des genutzten Fahrscheins gelten unterschiedliche Mitnahmeregelungen für Hunde.
Nutzer von Einzelfahrscheinen, Tageskarten und Wochenkarten sowie Besitzer eines Abo Solo oder Abo Schüler/ Azubi benötigen für ihren Hund eine Hunde-/Fahrradkarte. Diese gilt verbundweit 360 Minuten. Abo Plus- und Abo Mobil65-Kunden dürfen ganztägig einen Hund kostenfrei mitnehmen.
Blindenführhunde, Behindertenbegleithunde, Assistenzhunde und Diensthunde sind von der Maulkorbpflicht befreit und werden kostenfrei befördert. Das Gleiche gilt für einen Hund, den ein schwerbehinderter Mensch mitführt, in dessen Ausweis die Notwendigkeit einer ständigen Begleitung eingetragen ist. Hunde dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Hund die Betriebsordnung sowie -sicherheit nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt werden.
Die Mitnahme von Kinderwagen, Rollatoren oder Reisegepäck ist kostenfrei.
In den Niederflurbussen der KomBus können ganzjährig 1 bis 2 Fahrräder befördert werden. Je Fahrrad ist eine Hunde-/Fahrradkarte zu lösen. Diese gilt verbundweit 360 Minuten.
In Klein- und Ruf-Bussen sowie bei Fahrten anderer Verkehrsunternehmen können keine Fahrräder befördert werden. Diese sind im Fahrplan mit einem R (= RufBus), K (= Kleinbus) oder dem Kürzel des jeweiligen Verkehrsunternehmens gekennzeichnet. In Städtedreieck mobil- und Stadtmobil-Bussen ist wegen des erhöhten Fahrgastaufkommens die Fahrradmitnahme nur eingeschränkt möglich. Letztendlich entscheidet der Fahrer aufgrund der Platzverhältnisse im Bus und der Gewährung der Verkehrssicherheit über die mögliche Fahrradbeförderung.
Eine Mitnahme von E-Bikes ist in den Niederflurbussen der KomBus ganzjährig möglich. Der E-Bike-Akku darf bei Mitnahme nicht abgebaut werden, da dieser sonst als Gefahrgut gilt. Auch auf den Fahrradanhängern an unseren Bussen ist eine Mitnahme möglich.
E-Scooter, deren Eignung zur Beförderung in Linienbussen durch ein vom Hersteller oder dessen Vertriebsorganisation vergebenes bundeseinheitliches Piktogramm versehen sind, werden auf den für die E-Scooter-Beförderung ausgewiesenen Plätzen befördert. Der Fahrer des E-Scooters muss eine Einweisung erhalten haben. Busse, welche E-Scooter transportieren können, sind entsprechend von außen sichtbar markiert.
Technische Voraussetzungen
- max. Gesamtlänge von 1.200 mm
- 4-rädriges Fahrzeug, Einsitzer
- Grenzwert für die Gesamtmasse des E-Scooters: 300 kg
- Gewährleistung der Standsicherheit durch ein Bremssystem, welches immer auf beide Räder einer Achse zusammen wirkt und nicht durch ein Differenzial überbrückt werden kann (z. B. gesonderte Feststellbremse)
- ausreichende Bodenfreiheit und Steigfähigkeit des E-Scooters, um über eine mit maximal 12 % geneigte Rampe in den Bus ein‐ und ausfahren zu können, ohne mit der Bodenplatte am Übergang von der Rampe ins Fahrzeug anzustoßen
- Eignung für Rückwärtseinfahrt in die Straßenbahn bzw. den Linienbus
- Eignung des E-Scooters für die Mitnahme in Fahrzeugen des ÖPNV muss vom Hersteller in der Bedienungsanleitung festgestellt werden
- keine zusätzlichen Anbauten, die die rückwärtige Aufstellung unmittelbar an der Anlehnfläche des Rollstuhlplatzes verhindern oder einschränken.
An der Haltestelle & beim Einsteigen
Machen Sie sich, wenn Sie an der Haltestelle stehen und den Bus schon sehen können, rechtzeitig mit Handzeichen bemerkbar. So kann der Busfahrer ganz nah an die Bordsteinkante fahren, die Einstiegsseite, wenn möglich, leicht absenken und die Türen länger offen halten.
Am sichersten ist, wenn Sie mit dem Rollator immer im mittleren Teil des Busses einsteigen. Dort gibt es Platz für den Rollator und markierte Sitzplätze für Personen mit Handicap oder Behinderung.
Steigen Sie zuerst in den Bus und ziehen Sie anschließend den Rollator hinterher. Halten Sie sich dabei an der Tür oder einer Stage fest. Falls Sie den Rollator nicht Hinterherziehen können, bitten Sie andere Fahrgäste um Hilfe. Eventuell ist Ihnen auch der Fahrer, sofern nicht viel Betrieb ist, gerne behilflich.
Während der Fahrt
Stellen Sie den Rollator am dafür vorgesehenen Platz im Mittelteil des Busses ab und stellen Sie die Bremsen fest. Setzen Sie sich umgehend möglichst in der Nähe des Rollators auf einen Sitzplatz. Falls erforderlich, fragen Sie einen Fahrgast, ob er Ihnen seinen Sitzplatz überlässt. Die meisten Menschen werden Ihrer freundlichen Bitte entgegenkommen. Setzen Sie sich im Bus keinesfalls auf den Rollator! Das ist im Bus nicht sicher genug.
Halten Sie den Rollator fest, auch wenn die Feststellbremse angezogen ist. Fragen Sie andere Fahrgäste, falls Sie dies nicht tun können.
Zeigen Sie rechtzeitig an, wenn Sie aussteigen möchten. In den vielen Bussen gibt es Haltewunsch-Knöpfe mit Rollstuhl-Symbol. Der Fahrer weiß dann, dass es besonders aufmerksam sein und die Tür eventuell länger offen halten muss.
Aussteigen
Stehen Sie erst von Ihrem Platz auf, wenn der Bus steht. Fahren Sie mit Ihrem Rollator unmittelbar vor die Tür. Stellen Sie dort die Bremse fest. Steigen Sie zunächst ohne den Rollator aus – das fällt rückwärts oft leichter. Halten Sie sich dabei an der Tür oder einer Stange fest. Holen Sie erst, nachdem Sie sicher ausgestiegen sind, den Rollator aus dem Bus.
2. Tickets
Fahrscheine, die Sie im Bus beim Busfahrer kaufen, sind direkt entwertet. Anders als Fahrscheine, welche Sie in einem unserer Service-Center erwerben – diese müssen im Bus an unseren Entwertern tagesaktuell entwertet werden. Das gilt sowohl für Einzelfahrten als auch Tageskarten.
4-Fahrten-Karten werden auf zwei Abschnitten ausgegeben. Die Entwertungsfelder befinden sich jeweils auf der Vorder- und Rückseite. Je Fahrt und pro Person ist ein Entwertungsfeld zu nutzen.
4- Fahrten-Karten werden im Vorverkauf und bei den Fahrern unentwertet ausgegeben. Je Fahrt und pro Person ist ein Einzelabschnitt zu entwerten.
Bei der KomBus erhalten Sie beim Erwerb eines Abos eine Chipkarte, auf welcher alle Daten zum Aboprodukt, dem tariflichen Geltungsbereich und der Gültigkeit gespeichert sind. Bei einem persönlichen Abonnement werden zusätzlich der Name, das Geschlecht und das Geburtsdatum gespeichert. NICHT gespeichert werden Abo-Vertragsnummer, Kundennummer und Kontodaten. Auch Schüler, welche die Schulfahrten vom Landesverwaltungsamt bezahlt bekommen, erhalten eine Chipkarte.
Ihre Chipkarte ist nur für Ihr gültigen durchfahrenen Zonen gültig. Sie können mit dieser nicht außerhalb des Gebietes fahren! Auch Schüler-Chipkarten gelten nur für die Fahrten zwischen Wohnort und der Schule!
Beim Einsteigen in den Bus halten Sie die Karte an die dafür vorgesehene Fläche am Lesegerät, welches sich im Eingangsbereich befindet. Ein optisches und akustisches Signal zeigt an, ob die Chipkarte gültig ist.
Wird im räumlichen und sachlichen Anwendungsbereich des VMT-Tarifs eine nicht lesbare Chipkarte mit elektrischem Fahrausweis (eFAW) eingezogen, wird ein Feststellungsbeleg ausgestellt und ein Ersatzfahrausweis (Einzelfahrt für die jeweilige Fahrtrelation-Strecke) ausgegeben. Ergibt die Prüfung, dass zum Zeitpunkt der Einziehung der Chipkarte eine gültige Fahrtberechtigung vorlag, erhält der Kunde vom vertragsführenden Verkehrsunternehmen eine neue Chipkarte zugesandt. Andernfalls gilt § 9 Abs. 1 und 2 dieser Beförderungsbedingungen und der Fahrgast ist zudem zur Zahlung des Fahrpreises für den Ersatzfahrausweis verpflichtet.
Grundlage des Mobilitätstickets der KomBus bilden Verträge mit den Jobcentern und Landratsämtern der Landkreise Saale-Orla und Saalfeld-Rudostadt. Es ist ein spezielles Busticket für alle Empfänger von Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Empfängern von Sozialhilfe nach Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) und Empfängern von Arbeitslosengeld nach Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II).
Das Mobilitätsticket gilt nicht für Leistungsempfänger, welche anderweitig Anspruch auf Fahrtkostenübernahme-, erstattung haben (zum Beispiel Schüler oder Auszubildende). Es berechtigt zur Nutzung aller Linien der KomBus innerhalb der Landkreise Saalfeld-Rudolstadt oder Saale Orla oder beider Landkreise. Das Mobilitätsticket besteht aus der KomBus Kundenkarte mit Lichtbild und einem monatlich zu erwerbenden Fahrschein.
Am Wochenende können das Ticket zusätzlich zum Inhaber ein Erwachsener und zwei weitere Kinder unter 14 Jahren nutzen.
Das Ticket kostet für den Landkreis Saalfeld-Rudolstadt (1) oder den Saale-Orla-Kreis (2) 33,40 Euro im Monat. Für 38,40 Euro monatlich kann das Ticket im gesamten KomBus Liniennetz (1) + (2) genutzt werden.
Weitere Informationen zum Mobilitätsticket finden Sie hier.
3. Weitere Fragen
Laut Beförderungsbedingungen sind offene Speisen und Getränke in öffentlichen Verkehrsmitteln verboten. Auch mit einem Deckel verschlossene Coffee-to-go-Becher zählen zu dieser Kategorie. Die Gefahr des Verschüttens und damit der Belästigung anderer Fahrgäste oder der Verschmutzung des Verkehrsmittels besteht auch bei Nutzung eines Deckels. Thermobecher mit einem Schraubdeckel sind in Bussen und Bahnen nur in Taschen oder Rucksäcken mitzuführen, da auch hier bei Notbremsungen Gefahren für andere Fahrgäste durch Verschütten des heißen Getränks entstehen können.